SFA Garantiebestimmungen

Neuigkeiten 27.08.2018

SFA Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen SFA Sanibroy GmbH für Hebeanlagen Stand 01. Januar 2017

Durch ständige Produktüberwachung und Qualitätsprüfung sichern wir, dass unsere Produkte fehlerfrei unser Haus verlassen. Für den Fall, dass dennoch ein Fehler an einem unserer Produkte auftreten sollte, übernehmen wir ab dem Tag der Installation eine fünfjährige Garantieleistung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
Ausgenommen hiervon sind Kondensatpumpen sowie Produkte der Expert Line*. Für diese gilt die gesetzliche, zweijährige Gewährleistung.

Mängel im Rahmen der Garantie- und Gewährleistung werden durch unseren bundesweiten Kundendienst, wie auch von unserem Werkskundendienst in Dietzenbach kostenfrei behoben.

Gemäß dem Fall, dass erforderliche Arbeiten im Zeitraum der Garantie-/ Gewährleistung nicht durch unseren bundesweiten Kundendienst bzw. Werkskundendienst in Dietzenbach, sondern durch andere Unternehmen ausgeführt werden, können grundsätzlich keine, im Ausnahmefall höchstens, die Kosten, die bei der Nacherfüllung durch unseren Service entstanden wären, erstattet werden.

Die Garantieleistung auf unsere Produkte beträgt 5 Jahre, nach Registrierung des erworbenen Produktes (postalisch oder online). Voraussetzung hierfür ist die Montage und Inbetriebnahme durch eine fachkundige Person und nach der EN 12056-4. Unsere Kundendienstabteilung oder unser Servicepartner sind dazu angehalten vor Beginn des Einsatzes diese Parameter zu prüfen. Der Käufer hat auf Anforderung die erforderlichen Belehrungs- und Montagenachweise sowie Protokolle zugänglich zu machen. Die Zugänglichkeit der Anlage muss gewährleistet sein. Ist dies nicht der Fall, entspricht der Einsatz einer Fehlfahrt und wird somit kostenpflichtig. Fäkalienanlagen müssen vor Reparatur seitens des Betreibers abgepumpt sein.

Von unserer Garantieleistung ausgenommen sind sämtliche Schäden, Mangelfolgeschäden, Verluste usw., die auf fehlerhafte oder unsachgemäße Bedienung, Behandlung, Installation, Nutzung, Wartung oder auf nicht- beachten der Einbau-, Installations-, Nutzungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise zurückzuführen sind. Ebenso ausgenommen sind Aufwendungen, die aufgrund der individuellen baulichen Gegebenheiten vor Ort entstehen und nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit unseren Produkten stehen, sowie Bauteile oder Zubehör (Verschleißteile**) welche aufgrund ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs mit der Zeit unbrauchbar werden. Kosten die unseren Servicepartner oder der SFA Sanibroy GmbH entstanden sind und aus genannten Gründen nicht im Rahmen der Garantie abgedeckt sind, werden von unserem Servicepartner oder der SFA Sanibroy GmbH an den Auftraggeber belastet. Transportschäden sind umgehend mittels Bilddaten dokumentiert der SFA Sanibroy GmbH zu melden. Für Transportschäden nach zweiter oder dritter Strecke tritt die SFA Sanibroy GmbH nicht in die Garantiehaftung.

Bezüglich der Einsatzbereiche sowie der Montage verweisen wir zusätzlich auf die DIN EN 12050 1-3 sowie 12056 mit Anhang A. Unsere Werke sind ISO 9002 zertifiziert, unsere Produkte werden zudem nach gültigen Euronormen hergestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach DIN EN 12050-3 dem Nutzer von „Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung" (Kleinhebeanlagen) ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen muss und wir als SFA Sanibroy GmbH aus diesem Grund keine anfallenden Kosten die durch NICHT-BENUTZBARKEIT einer defekten Anlage entstehen können vergüten. Dem Hersteller obliegt das Recht der Nacherfüllung.
 

*    Expert Line = Produkte der Reihe: SANICUBIC, SANICOM, SANIFOS, SANIPUMP
**  Verschleißteile Beispiele:  Membrane, Mikroschalter, Rückschlagklappen, Kondensatoren, WC Sitze,  Oberförderrohr, flexible Anschlussmaterialien etc.